Schimmelpilze - Hausfäulepilze - Bauholzpilze

Merkblatt: Schimmelpilzbefall was tun?


Die Sanierung von Schimmelpilzbefall in Eigenregie kann bis zu einer Befallsgröße von
< 0,5 m2 durchgeführt werden (siehe Merkblatt Sanierung in Eigenregie). Die Sanierung in Eigenregie ist jedoch nicht für Personen mit geschwächtem Immunsystem, Atemwegserkrankungen oder Allergiker geeignet.


Bei einem Schimmelpilzschaden > 0,5 m2 sollte eine Fachfirma mit der Sanierung des Schimmelpilzbefalls beauftragt werden.

Wichtige Schritte in der Schimmelpilzsanierung
  • Wenn nicht sofort mit den Sanierungsmaßnahmen begonnen werden kann, ist zu prüfen, ob unter Verwendung entsprechender Schutzmaßnahmen die befallenen Stellen übergangsweise gereinigt und desinfiziert werden können.
  • Ermitteln der Ursachen für die zu hohe Feuchtigkeit
  • Beurteilung des gesundheitlichen Gefährdungspotentials durch die aufgetretenen Schimmelpilze
  • Planung und Vorbereitung der notwendigen Maßnahmen zum Entfernen der Schimmelpilze
  • Beheben der Ursache für die übermäßige Feuchte, ggf. Bautrocknung
  • Sanierung entsprechend den Schimmelpilzvorschriften (siehe unten: Vorgehensweise Schimmelpilzsanierung)
  • Wiederaufbau des ursprünglichen Zustands, gegebenenfalls unter Optimierung der energetischen Situation

Vorgehensweise der Schimmelpilzsanierung

• Schließen Sie die Türen zu anderen Räumen, damit die Schimmelpilzsporen nicht in unbelastete Bereiche übertragen werden. Arbeiten Sie unbedingt bei weit geöffnetem Fenster (Abtransport der freigesetzten Sporen und der Alkoholdämpfe).

• Besprühen Sie alle schimmelpilzbefallenen Stellen ein – bis zweimal mit einem dafür geeigneten desinfizierenden Alkoholgemisch ein. Das dient zur Abtötung des Schimmelpilzes und ist bei richtiger Anwendung für den Menschen gesundheitlich unbedenklich. Lassen Sie den Alkohol einwirken. (Achtung: Dämpfe von Alkohol sind feuergefährlich! Bitte Sicherheitsdatenblatt beachten)

• Entfernen der befallenen Materialien wie Tapete, Rigipsplatte, Putz etc. in feuchtem Zustand zur Vermeidung von Staubentwicklung und damit einhergehendem Sporenflug

• Die schimmelpilzbefallenen Abfälle sollten umgehend in staubdicht verschlossenen Behältern verpackt werden und aus dem Sanierungsbereich abtransportiert werden, damit Schimmelpilzsporen nicht in den unbelasteten Wohnraum gelangen.

• Führen Sie am Ende der Sanierung in dem betroffenen Raum eine Feinreinigung durch: Reinigung des Arbeitsbereiches einschließlich aller noch verwendbaren Bauteile/Gegenstände mit einem Industriestaubsauger der Staubklasse H (HEPA-Filter allein reicht nicht aus) und/oder feuchtes Abwischen von glatten Oberflächen. Wegen der aufwendigen Feinreinigung empfiehlt es sich schon vorab sämtliche mobile Einrichtungsgegenstände zu entfernen und nicht entfernbare Einrichtungsgegenstände durch staubdichte Folien abzudecken.

• Schließen Sie die Sanierungsarbeiten mit einer Sanierungsfreimessung ab. Mittels mikrobiologischen Messverfahren wie Abklatschproben und/oder Raumluftmessungen wird die aktuelle Belastung mit Schimmelpilzen im Sanierungsbereich überprüft. Werden keine erhöhten Schimmelpilzbelastungen festgestellt, können Sie die Sanierung erfolgreich abschließen.


Personenschutz

Tragen Sie während allen Arbeiten mit schimmelpilzbefallenen Materialien Schutzhandschuhe.

Werden befallene Bauteile bearbeitet oder ist während der Sanierung mit Staubentwicklung zu rechnen, sollten Sie unbedingt einen Schutzanzug Kat. III, Typ 5 sowie Atemschutz mit P2-Filter tragen. Wenn Sie über Kopf arbeiten und sich dabei Staub entwickelt sollten Sie zum Schutz der Augen vor Schimmelpilzsporen eine Schutzbrille aufsetzen.

Nach Beendigung der Arbeit sollten Sie duschen und die Arbeitskleidung waschen.


Sanierungsleitsatz 1:
Zum Schutz der Bewohner und Sanierer sind alle Sanierungsarbeiten so durchzuführen, dass die Staub- und Aerosolentwicklung durch Auswahl geeigneter Arbeitsverfahren grundsätzlich minimiert wird.

Sanierungsleitsatz 2:
Ein bloßes Abtöten der Schimmelpilze reicht nicht aus, da auch die abgetöteten Schimmelpilze allergische und reizende Wirkungen hervorrufen können.